Um die Qualität und Seriosität unseres Partnernetzwerks sicherzustellen, gelten für die Teilnahme am United-Kiosk-Programm bei AWIN klare Regeln. Partner mit rechtswidrigen, politischen, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder sonstigen illegalen Inhalten können wir grundsätzlich nicht aufnehmen. Ebenso setzen wir voraus, dass auf allen Werbeflächen ein gültiges Impressum sowie eine Datenschutzerklärung angegeben sind.
Websites, die sich noch im Aufbau befinden, keine aktuellen Inhalte aufweisen, technische Fehler erzeugen oder keine Inhaltsprüfung ermöglichen, sind für eine Kooperation nicht geeignet. Da unsere Produkte auf deutschsprachige Leser:innen ausgerichtet sind, nehmen wir zudem nur Partner auf, deren Vertriebsgebiet in der DACH-Region liegt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Geschäftsfähigkeit: Publisher müssen voll geschäftsfähig sein und ihren Unternehmenssitz innerhalb der EU haben.
Für die Zusammenarbeit ist außerdem ein aktuelles und vollständiges AWIN-Profil mit Kontaktdaten einer Ansprechperson erforderlich. Wir behalten uns das Recht vor, die Kooperation sofort zu beenden, falls unsere Werbemittel auf unzulässigen Websites eingebunden werden. In diesem Fall werden mögliche Transaktionen nicht anerkannt, und ein Provisionsanspruch entfällt.
Nicht geeignet für unser Programm sind ebenso Partner, die sich ausschließlich auf das Schalten von Google-Suchanzeigen spezialisiert haben, ebenso wie Anbieter von Behavioural Retargeting oder Media Brokers.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Seite oder Ihr Geschäftsmodell zu diesen Rahmenbedingungen passt: Sprechen Sie uns gerne an. Wir prüfen Ihre Anfrage individuell und finden gemeinsam eine Lösung. Und die gute Nachricht: Wenn Ihre Website redaktionelle Inhalte bietet und ein thematisch passendes Umfeld schafft, stehen die Chancen für eine Aufnahme sehr gut.